Infos MSA / eBBR

 

die MSA/ eBBR – Prüfungen stehen vor der Tür, ab April beginnen die schriftlichen Prüfungen. Davor und danach sind die mündlichen Prüfungen als Präsentation oder die Englisch-Prüfung – freies Sprechen.

INFOs zur Prüfung

Termine für die zentralen schriftlichen Prüfungen 2020:

Achtung !!! Neue Termine wegen Ausfallzeiten durch Corona

13.05.2020 Deutsch (180 Minuten)
27.05.2020 Englisch (90 Minuten)
25.05.2020 Mathe (155 Minuten)

Nachschreibetermine schriftliche Prüfung 2020:

derzeit keine Infos

  • Die schriftlichen Prüfungen erfolgen alle an EINEM ausgeschriebenen und festgelegten Termin. Jedes Kind der 10. Klasse nimmt daran automatisch teil. Sollte euer Kind zu einem der Prüfungstermine krank werden, muss ein ärztliches Attest (kein Krankenschein) nachgewiesen werden, dass die Nicht-Teilnahme an diesem Tag bestätigt. Zeitgleich muss der Nachschreibetermin in der Schule angemeldet werden.
  • Kinder mit diagnostizierten und ärztlich nachgewiesenen Lernschwächen (Diskalkulie, LRS) bitte unbedingt vor der MSA Prüfung mindestens ab Januar diesen in der Schule vorlegen und anerkennen lassen, denn nicht jede Schule/ Lehrer wissen das.  Das bedeutet, dass eure Kids i.d.R. einige Minuten mehr Zeit zum Bearbeiten der Prüfungen erhalten.
  • Prüfung vermasselt, was tun? Wenn euer Kind an dem Tag der Prüfung das Gefühl hat, diese vollständig vermasselt zu haben (Note 5/6), muss es sich direkt an den zuständigen Lehrer/ Aufsicht wenden und SOFORT einen Antrag auf die Nachprüfung stellen. Nachschreibetermine sind oben aufgeführt.
    Note „6“ bedeutet durchgefallen, keine Möglichkeit zum Ausgleich mit einer mündlichen Prüfung
    Note „5“ bedeutet durchgefallen, mit Möglichkeit zum Ausgleich durch eine mündliche Prüfung
    Bestandene MSA – Durchschnittsnote aller Prüfungen mit Note „4“ und besser
  • Schriftliche Prüfungen können stets nur 2 Mal in einem Bundeslwiederholt werden. Sollte das Kind durchfallen, bitte darüber sprechen ob es nicht sinnvoller wäre, dass Schuljahr zu wiederholen, andernfalls gilt der darunter liegende Abschluss (BBR).
    Wird weder eine Wiederholung, noch eine Nachprüfung angestrebt, gilt auch hier der zurückliegende Abschluss. Abschlüsse jeglicher Art können dann nur noch an integrierten Schulen mit Schwerpunkt BBR, eBBR, MSA vorgenommen werden.
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